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   BVerfG, 18.12.2018 - 2 BvR 1265/18   

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https://dejure.org/2018,46067
BVerfG, 18.12.2018 - 2 BvR 1265/18 (https://dejure.org/2018,46067)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2018 - 2 BvR 1265/18 (https://dejure.org/2018,46067)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 2 BvR 1265/18 (https://dejure.org/2018,46067)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit iSd § 19 BVerfGG

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter aufgrund Besorgnis der Befangenheit; Vorbefassung der Richter mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers

  • rewis.io

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit iSd § 19 BVerfGG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter aufgrund Besorgnis der Befangenheit; Vorbefassung der Richter mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit iSd § 19 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2018 - 2 BvR 1265/18
    Das Ablehnungsgesuch gegen den Richter Huber und die Richterinnen Kessal-Wulf und König wird verworfen, ohne dass es einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter bedürfte und diese von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen wären (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2018 - 2 BvR 1265/18
    Das Ablehnungsgesuch gegen den Richter Huber und die Richterinnen Kessal-Wulf und König wird verworfen, ohne dass es einer dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter bedürfte und diese von der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ausgeschlossen wären (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 18.10.2017 - 1 BvR 2116/17

    Richterliche Vorbefassung mit anderen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2018 - 2 BvR 1265/18
    Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich ebenso wenig begründen, wie der Umstand, dass in dem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren von der in § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, von einer Begründung der Nichtannahmeentscheidung abzusehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1242/19

    Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung

    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; BVerfGK 8, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2018 - 2 BvR 1265/18 -, Tenor).

    Allein die Mitwirkung an einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren derselben Beschwerdeführerin kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2017 - 1 BvR 2116/17 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2018 - 2 BvR 1265/18 -, Tenor).

  • BGH, 31.01.2019 - III ZA 41/18

    Antrag auf Ablehnung mehrerer Richter aufgrund Besorgnis der Befangenheit;

    Die Mitwirkung an einem vorangegangenen Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, das einen anderen Beschwerdeführer betraf, kann die Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO offensichtlich ebenso wenig begründen wie der Umstand, dass der Senat dort zu § 26 Nr. 8 Satz 2 EGZPO eine andere Rechtsauffassung eingenommen hat, als der Kläger sie in dem vorliegenden Fall vertritt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 2 BvR 198/17 und vom 18. Dezember 2018 - 2 BvR 1265/18; MüKoZPO/Stackmann, 5. Aufl., § 42 Rn. 20; Musielak/Heinrich, ZPO, 15. Aufl., § 42 Rn. 14; jeweils mwN).
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